Die Schweizer Norm SN 592000 Liegenschaftsentwässerung schreibt vor, dass Abwasser-/Entwässerungsanlagen in regelmässigen Abständen von einer Fachperson gewartet werden müssen.
Die Zeitabstände dürfen nicht grösser sein als:
Damit Ihre Pumpenanlagen rund um die Uhr störungsfrei laufen, bieten wir Ihnen Wartungsverträge basierend auf dem 3S Stufenmodell