3S Wartungsvertrag

Die Schweizer Norm SN 592000 Liegenschaftsentwässerung schreibt vor, dass Abwasser-/Entwässerungsanlagen in regelmässigen Abständen von einer Fachperson gewartet werden müssen.

 

Die Zeitabstände dürfen nicht grösser sein als:

 

  • ¼ Jahr bei Anlagen in gewerblichen Liegenschaften
  • ½ Jahr bei Anlagen in Mehrfamilienhäusern
  • 1  Jahr bei Einfamilienhäusern

 

Damit Ihre Pumpenanlagen rund um die Uhr störungsfrei laufen, bieten wir Ihnen Wartungsverträge basierend auf dem 3S Stufenmodell

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3S Wartungsvertrag
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pumpen 3S AG

Brunnmattstrasse 7

CH 5236 Remigen

 

Tel.     +41 56 297 88 20

Fax.    +41 56 297 88 29

Mail    info@pumpen-3s.ch